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Die Coronavirus-Pandemie ist nach wie vor nicht vorbei, sie wird uns eine längere Zeit vor größere Herausforderungen stellen. Dank der Kontaktbeschränkungen und bestehenden Hygienemaßnahmen konnte die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus eingedämmt werden. Damit neue Ansteckungen und Ausbreitungsherde vermieden werden, ist es wichtig, weiterhin die Regelungen einzuhalten. Wir alle sind gefordert, Achtsamkeit und Ruhe walten zu lassen, um gemeinsam die Infektionsraten zu minimieren.
Seit dem 16. März 2020 wurde im OFFIS für alle Mitarbeiter*innen Heimarbeit angeordnet, diese Anordnung hat unverändert ihre Gültigkeit. Sie dient insbesondere dem Schutz derjenigen, die aus betriebsbedingter Notwendigkeit in die OFFIS Räumlichkeiten kommen müssen.
Für unsere Forschungs- und Projektarbeit bedeutet dies jedoch keine Veränderung. Alle Arbeiten gehen wie geplant weiter, alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind wie gewohnt per E-Mail oder telefonisch zu erreichen. Unser Empfang im Hauptgebäude, Escherweg 2, ist zur Annahme von Post und Paketen sowie zur Aufrechterhaltung der Telefonzentrale von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr besetzt.
Ihre Sicherheit und die unserer Mitarbeiter*innen hat für uns höchste Priorität. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Schutzmaßnahmen und die geltenden Verhaltensregeln. Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn Sie sich krank fühlen.
Der Besuch des OFFIS ist für externe Besucher nur unter vorheriger Anmeldung beziehungsweise mit einem vereinbarten Termin möglich. Bei ihrem Besuch im OFFIS sind alle bekannten Hygienemaßnahmen, wie das Tragen eines Mund-und Nasenschutz (MNS-Maske), einzuhalten.
Wir bedauern die aktuelle Situation. Die Verantwortung unseren Kolleg*innen, Partner*innen und Mitmenschen gegenüber lässt uns aktuell jedoch keine andere Möglichkeit. Wir sagen allen, die wie wir durch diese ungewohnten Zeiten gehen: Herzlichen Dank für das verständnisvolle Miteinander – und bleiben Sie gesund!
Allgemeine Informationen
Präsenzveranstaltungen
- Präsenzveranstaltungen (wie z. B. Besprechungen oder die direkte Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiter*innen in Projekten oder in Gruppen) können durchgeführt werden, soweit die Corona-
- Belegungsobergrenze der Besprechungsräume und Labore es zulässt.
- Teilnehmende von Präsenzveranstaltungen sollten grundsätzlich vor der Anreise SARS-CoV-2 Antigen Schnell-/Selbsttests durchführen, nicht älter als 24 Stunden zum Beginn der Veranstaltung.
- Bei Zustimmung aller Teilnehmer*innen kann auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Platz unter Einhaltung des Mindestabstandes (1,5 m) verzichtet werden.
- Sollte eine „Überbelegung“ des Besprechungsraums zwingend erforderlich sein, müssen alle Teilnehmenden durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske) tragen.
- Präsenzveranstaltungen müssen rechtzeitig vor dem Termin zur organisatorischen Abstimmung per E-Mail an corona@offis.de angekündigt werden. Bitte dazu Anlass, Datum, Raum, Zeitrahmen und die Namen der Teilnehmenden mitteilen.
- Bei der Raumreservierung sollte darauf geachtet werden, dass zwischen den Veranstaltungen eine angemessene Pause stattfindet, um eine hygienische Reinigung zu ermöglichen.
Besucher*innen (externe Gäste)
- Besucher*innen müssen den Nachweis eines negativen SARS-CoV-2 Tests (nicht älter als 24 Stunden) beim OFFIS Empfang vorzeigen. Die Tests sollten grundsätzlich vor der Anreise durchführt werden. Alternativ kann ein Selbsttest vor Ort erfolgen.
- Eine Registrierung (Selbsterklärung) von Besucher*innen beim OFFIS Empfang (Foyer) ist nicht mehr erforderlich.
- Besucher* innen müssen von dem/der verantwortlichen Mitarbeiter*in beim OFFIS Empfang abgeholt und gesammelt direkt zum Veranstaltungsraum geführt werden. Ebenso muss am Ende der Veranstaltung die Begleitung der Besucher* innen aus dem OFFIS erfolgen.
- Mitarbeitende der Uni Oldenburg und Mieter im Gebäude von OFFIS werden nicht als externe Besucher*innen (externe Gäste) behandelt.
Arbeiten im OFFIS: Gebäude/Arbeitsplatz/Arbeitsbereiche/Verkehrswege
- Die Anordnung zur Heimarbeit bleibt vorerst bestehen.
- Sollte ein Mitglied des Hausstandes einer/s OFFIS- Mitarbeitenden mit Corona infiziert sein, nutzt die/der Mitarbeitende bitte das Home-Office und nimmt auch nicht an Präsenzveranstaltungen teil.
- Ein Büro ab 14 qm Fläche kann täglich von zwei Mitarbeiter*innen nach vorheriger Absprache mit den Bürokolleg*innen und den jeweiligen Vorgesetzten genutzt werden.
- Es gilt dann die 2G Regel (geimpft oder genesen). Das Büroteam versichert sich gegenseitig den Impfstatus, ggf. mit Vorzeigen der Zertifikate in der Corona-Warn-App oder CovPass App. Vorgesetzte begleiten diesen Prozess.
- Es müssen direkt gegenüberliegende Arbeitsplätze mit mindestens 1,5 Meter Abstand genutzt werden. Plexiglaswände sind nicht erforderlich.
- Nur am Arbeitsplatz (Schreibtisch) besteht keine Maskenpflicht. Ansonsten ist bitte weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske) zu tragen.
- Das Büro muss bitte regelmäßig gut durchgelüftet werden (Stoßlüften, d. h. alle Fenster und Bürotür ganz aufstellen). Lüftungsdauer alle 60 Minuten (Orientierungswerte):
- mindestens 3 Minuten im Winter.
- mindestens 5 Minuten im Frühling/Herbst.
- mindestens 10 Minuten im Sommer.
- Kurze Meetings in einem Büro mit maximal 3 Kolleg*innen sind möglich. Alle Kolleg*innen müssen dabei durchgehend eine FFP2-Maske tragen und das Büro muss gelüftet werden.
- Mitarbeiter*innen sollten, sofern die Raumsituation es zulässt, an den von ihnen üblicherweise genutzten Arbeitsplätzen arbeiten.
- Für Mitarbeiter*innen mit systemrelevanten Aufgaben/Funktionen oder projektkritischen Aufgaben können Sonderregelungen getroffen werden.
- Wenn erforderlich, sollten kleine, feste Teams gebildet werden, um wechselnde Kontakte innerhalb der Kollegen*innen zu vermeiden.
- Gegenstände wie zum Beispiel Werkzeuge und Arbeitsmittel (auch Computermäuse und Tastaturen) sollen möglichst nicht mit anderen Personen geteilt werden. Ist dies nicht möglich, ist eine Reinigung der Kontaktflächen mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln (siehe Punkt 11) durch die Mitarbeiter*innen vor der Übergabe und nach der Nutzung durchzuführen.
- Kontaktflächen (zum Beispiel Tisch, Armlehnen, Griffe, Lichtschalter, etc.) können im Bedarfsfall durch die Mitarbeiter*innen gereinigt werden.
- Pausen von Mitarbeiter*innen sind möglichst an deren/dessen Arbeitsplatz oder im Außenbereich zu verbringen.
- Versetzte Nutzungszeiten (z. B. Tische in den Kombi-Zonen, Teeküchen, Lounge) sind zu beachten unter ausreichenden Sicherheitsabstand (mindestens 1,5 Meter) und Einhaltung der Hygienevorschriften.
- Auf die Nutzung von Fahrstühlen sollte möglichst verzichten werden. Ansonsten ist ein Fahrstuhl nur einzeln oder in dringend notwendigen Fällen mit einer Begleitperson zu nutzen.
- Gekennzeichnete erforderliche Sicherheitsabstände (z. B. Empfang im Foyer, Kaffeebar in der Lounge) müssen eingehalten werden.
Labore
- Bei erforderlicher Nutzung ist die Personenanzahl möglichst gering zu halten und darf die für den Raum festgelegte maximale Personenanzahl nicht überschreiten (siehe separate Liste der Funktionsräume mit deren Belegungskapazität).
- Das Labor muss bitte regelmäßig gut durchgelüftet werden (Stoßlüften, d. h. alle Fenster und Bürotür ganz aufstellen). Lüftungsdauer alle 60 Minuten (Orientierungswerte):
- mindestens 3 Minuten im Winter.
- mindestens 5 Minuten im Frühling/Herbst.
- mindestens 10 Minuten im Sommer.
- Gegenstände wie zum Beispiel Werkzeuge und Arbeitsmittel (auch Computermäuse und Tastaturen) möglichst nicht mit anderen Personen teilen. Ist dies nicht möglich, ist eine Reinigung der Kontaktflächen mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln (siehe Punkt 11) durch die Mitarbeiter*innen vor der Übergabe und nach der Nutzung durchzuführen.
- Strikte Einhaltung ausschließlich personenbezogener Benutzung jeglicher persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitskleidung.
- Arbeitskleidung/PSA und Alltagskleidung sind getrennt aufzubewahren.
- Regelmäßige Reinigung der Arbeitskleidung.
- Die allgemeinen Arbeitsschutzstandards (siehe Laborordnung) gelten weiterhin und müssen eingehalten werden.