Univ.-Prof. Prof. h.c. Dr. Jürgen Taeger in den „Expertenbeirat Beschäftigtendatenschutz“ berufen. Am 9. Juni 2020 wurde Jürgen Taeger von Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, in den „Expertenbeirat Beschäftigtendatenschutz“ berufen

15.06.2020Aktuelles

Quelle: Universität Oldenburg

Der Datenschutz nimmt eine tragende Rolle innerhalb der Digitalisierung ein. Das gilt insbesondere für den Beschäftigungsdatenschutz, da innerhalb von Arbeitsverhältnissen besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Aus diesem Grund soll der Beirat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu der Frage beraten, ob ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz über die derzeit in § 26 Bundesdatenschutzgesetzt enthaltenen Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz hinaus sinnvoll ist. Dabei wird geprüft werden, welcher Regulierungsbedarf angesichts der zunehmenden Digitalisierung des Arbeitslebens und vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht.

Taeger sieht es beispielsweise als klärungsbedürftig an, ob ein Betriebsrat bei der von ihm vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten selbst 'Verantwortlicher' ist. Nach seiner Ansicht sollte klargestellt werden, dass der Betriebsrat als Teil des Unternehmens keinen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen muss und Betriebsratsmitglieder bei Datenschutzverletzungen nicht persönlich in Anspruch genommen werden können.

Prof. Dr. Taeger ist OF Counsel bei DLA Piper, Leiter des Studiengangs 'Informationsrecht (LL.M.)' am Center für Lebenslanges Lernen (C3L) an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Vorsitzender der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) und seit 2016 Mitglied des Verwaltungsrats des OFFIS. Er gilt als einer der führenden Experten seines Fachgebietes.